Allgemeine Geschäftsbedingungen Premium Cars Travel (Selbstfahrer Erlebnisreisen)

Diese Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit bei der Buchung von Mietwagen und Hotel in Kombination. Für ausschließliche Buchungen von Fahrzeugen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Premium Cars Autovermietung.

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. Dazu ist Premium Cars Travel nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung (weniger als zwei Wochen vor Reisebeginn) handelt. b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. c) Telefonisch nimmt Premium Cars Travel lediglich Reservierungen vor, die erst bindend werden durch die Zusendung einer Reisebestätigung d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so hat der Reiseanmelder sich hierzu unverzüglich zu melden. e) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist Premium Cars Travel lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen.

2. Zahlungen

a) Sämtliche Zahlungen sind nur an Premium Cars Travel oder autorisierte Vertragspartner zu zahlen die zur Annahme von Geldern befugt sind. b) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen. c) Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. d) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.

3. Leistungen

a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Ziffer 3.c) ist zu beachten. b) Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. c) Premium Cars Travel behält sich das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit eines Hotels und/oder Fahrzeugs ein Hotel und/oder Fahrzeug der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen.

4. Preisänderungen

Premium Cars Travel kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hotel- oder Versicherungskosten, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung hat Premium Cars Travel dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. Bei o.g. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

5. Leistungsänderungen

a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

6. Rücktritt des Kunden / Stornierung

Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Sollte die Buchung bis zu 3 Monate vor Mietbeginn storniert werden, so fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Mietbetrages an. Sollte die Buchung weniger als 3 Monate vor Mietbeginn storniert werden, so werden 20% des Mietbetrages zurückerstattet. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Nur der schriftliche Rücktritt ist bindend. Dem Reisenden wir der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

7. Umbuchung / Änderungen des Reiseplans

Grundsätzlich hat der Reisende kein Recht auf eine Umbuchung der Reise oder eine Änderung des Reiseplans nach Buchung. In Einzelfällen klärt sich Premium Cars Travel gerne bereit dem Reisenden über Möglichkeiten einer Umbuchung zu informieren. Alle durch die Umbuchung bzw. Änderung des Reiseplans entstandenen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

8. Ersatzreisende

a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und Premium Cars Travel der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten

9. Störung durch den Reisenden

Premium Cars Travel kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

10. Kündigung infolge höherer Gewalt

a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages. b) Im Fall der Kündigung kann Premium Cars Travel für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. c) Premium Cars Travel ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

11. Gewährleistung und Abhilfe

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises nach § 638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den bei Premium Cars Travel direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Hat der Reisende mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. Die §§ 346 Abs. 1, 347 Abs. 1 des BGB finden entsprechende Anwendung. Die maximale Haftung für Personen- und Sachschäden durch Premium Cars Travel sind auf das 3-fache des Reisepreises beschränkt. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

12. Abschlussfrist und Verjährung

a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende 10 Tage nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reise-veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 16.a) verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungs-frist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reisenden beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 16.a) betroffenen Ansprüche in zwei Jahren. c) Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Premium Cars Travel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. d) Im Übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

13. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Auf die Ziffern 10. und 13. wird Bezug genommen.

14. Zahlungsbedingungen / Mindestalter / Voraussetzungen für die Reise

Grundsätzlich benötigt der Reiseveranstalter einen gültigen Personalausweis mit Adresse oder eine aktuelle Meldebescheinigung (max. 6 Monate alt). Das Mindestalter des Fahrers beträgt 23 Jahre, der Besitz der Fahrerlaubnis muss mindestens 3 Jahre betragen. Kaution: Es ist eine Kaution in Höhe von 1.000 EUR zu hinterlegen. Dies kann als Reservierung auf der Kreditkarte, bar oder Vorabüberweisung erledigt werden. Alle Fahrzeuge sind vollkasko- und teilkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.000,- pro Schadensfall. Zur Nutzung des Mietwagens ist allein die im Mietvertrag genannte Person berechtigt. Zusatzfahrer sind bei Premium Cars Travel willkommen und können innerhalb des Mietzeitraums des Hauptmieters ebenfalls fahren nachdem sie die entsprechende Erklärung unterschrieben haben. Bei Buchung einer Reise bei Premium Cars Travel ist ein Zusatzfahrer gratis. Für jeden weiteren Zusatzfahrer ist eine Gebühr von pauschal 10,- EUR je Miettag/Zusatzfahrer fällig. Auch bei Zusatzfahrern gilt: Mindestalter 23 Jahre alt und mindestens 3 Jahre Führerscheinbesitz. Für Schäden die von einem Zusatzfahrer verursacht wurden haftet der Reisende.

Auslandsfahrten: Fahrten in folgende Länder sind erlaubt: Schweiz, Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Niederlande, Luxemburg, sowie in alle skandinavischen Länder. Grundsätzlich untersagt sind Fahrten in alle osteuropäischen Länder. Einzige Ausnahme: Dodge Charger Policecar – hier sind nur Fahrten in Deutschland und den Niederlanden gestattet. Unfallschaden: Sollte im Anmietzeitraum das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht fahrtüchtig sein, wäre auch für die nicht nutzbaren Tage der vereinbarte Betrag fällig. Sollte das Fahrzeug aufgrund eines vom Vormieter verursachten Schadens total ausfallen, so bemüht sich Premium Cars Travel um ein Ersatzfahrzeug - auch von anderen Herstellern - oder um einen Alternativtermin. Sollte der Reisende dann nicht den Fahrzeugvorschlägen des Vermieters zustimmen, so hat der Mieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten und bekommt den kompletten Mietpreis inkl. aller gebuchten und bezahlten Zusatzleistungen zurückerstattet. Reparatur: Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Reisende eine Vertragswerkstätte bis zum Kostenbetrag von EUR 100,00 ohne weiteres, wegen größerer Reparaturen hingegen nur mit Zustimmung des Vermieters beauftragen. Die Reparaturkosten trägt Premium Cars Travel, soweit der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat. Teilnahme an Autorennen und Besuch von Rennstrecken: Es ist strikt untersagt mit dem Fahrzeug Rennen zu fahren, auf einer Rennstrecke zu fahren, oder das Fahrzeug zu Testzwecken zu nutzen. Die Nutzung des Fahrzeugs bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung des Fahrzeugs als Fortbewegungsmittel auf öffentlichen Straßen (keine Schotterstraßen etc.) Verkehrsverstöße/Straftaten: Der Reisende ist für die Folgen derartiger Handlungen voll verantwortlich und haftet gegenüber der Premium Cars Travel für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Zum Ausgleich des entstehenden Verwaltungsaufwandes wird für jeden Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 10€ inkl. Mehrwertsteuer berechnet. Anzeigepflicht bei Unfällen: Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z.B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Entwendungsschäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Endreinigung: Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen ausdrücklich untersagt. Der Vermietpreis beinhaltet eine Pauschale für die Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs bei normaler Verschmutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch auf asphaltierten Straßen. Bei stärkerer Verschmutzung von außen wie z.B. durch Fahren auf unasphaltierten Straßen, Fahren durch Wasserlöcher und ähnlichem, von Innen z.B. durch schmutzige Schuhe oder nasse Kleidung, Zuladen von Gegenständen, wird eine gesonderte Endreinigung berechnet (Außen Euro 50,- / Innen Euro 75,-) Obhuts- und Mitwirkungspflicht: Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Weisungen des Vermieters im Hinblick auf die Wartung zu befolgen und den Vermieter auf eventuell vorzunehmende Wartungs-maßnahmen, deren Erforderlichkeit für den Mieter erkennbar ist, hinzuweisen. Ferner hat der Mieter das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und ggf. im Fahrzeug befindliche technische Einrichtungen zur Verhinderung eines Diebstahls zu benutzen. Oldtimer-Fahrzeuge: der Reisende verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht unbeobachtet abzustellen mit Ausnahme des Parkplatzes/der Garage eines der Premium Cars Partnerhotels. Mehr-Kilometer: Jede Reise hat eine jeweilige Frei-KM-Pauschale, jeder weitere Zusatz-KM beträgt 0,39 EUR und ist bei Rückgabe des Fahrzeugs fällig.

15. Haftungsbeschränkung

a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder b) soweit Premium Cars Travel für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

16. Gerichtsstand

a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

17. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

Marl, 01.01.2017

Premium Cars Travel
Ein Unternehmensbereich der Premium Cars GmbH
Geschäftsführung: Stefan Rüter, Sonja Maria Böcker
Brassertstr. 122
45768 Marl
Tel. (02365) 20 217 110

Service-Hotline: 02365 / 20 217 110